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Sanierung und Insolvenz sind „planbar“ – mit dem zertifizierten ESUG-Berater der HVP-Kanzleigruppe
Deutsches Recht kennt zuweilen geheimnisvolle Abkürzungen: Hinter den vier Buchstaben des »ESUG« verbirgt sich seit dem 1. März 2012 das »Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen«, einem der größten Reformpakete in der Geschichte des Insolvenzrechts. Seine Anwendung war von Anbeginn kein Selbstläufer. Vielmehr mussten die völlig neuen Möglichkeiten, eine Krise unter dem Schutz des Insolvenzrechts zu überwinden, in der Wirtschaft, bei den Beratern und Juristen, aber auch bei den Insolvenzverwaltern und den Gerichten zunächst verankert werden. Für die professionelle Vorbereitung und Begleitung der Insolvenz in Eigenverwaltung sowie des neuen Schutzschirmverfahrens qualifizieren sich seit 2013 jedes Jahr die Absolventen der Fachlehrgänge beim Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI). Sie erneuen regelmäßig ihre Zertifizierung als »Geprüfte ESUG-Berater«.
Die Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien Hambruch, Voss & Partner stellen einen von ihnen: den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marco Kohlmeier. In einem unverbindlichen Gespräch unter der Garantie strikter Vertraulichkeit liefert er Unternehmern Einblick in das neue Angebot des Insolvenzrechts und stellt die Möglichkeiten zur Stärkung der Liquidität, zur Verbesserung des Eigenkapitals und zum Erhalt des Unternehmens vor.
Das vom Gesetzgeber geschaffene Angebot zur Selbstverwaltung erfordert für das Gelingen ein sorgfältig geplantes und strategisches Vorgehen. Nicht alle Unternehmenskrisen eigenen sich für die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens oder unter dem so genannten „Schutzschirm“, wohl aber sehr viele, wie die steigende Zahl der eingeleiteten Verfahren belegt. Von entscheidender Bedeutung ist die frühe Reaktion auf eine sich abzeichnende Krise. Scheint nach deren Überwindung das Unternehmen wieder zukunftsfähig, kommt ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren in Betracht. Der Unternehmer gerät nicht unter den bedingungslosen Einfluss eines Insolvenzverwalters, sondern behält seine leitende Funktion und - nach Verfahrensbeendigung - auch sein Unternehmen. Das alles vollzieht sich in engem Schulterschluss mit seinen Gläubigern, die intensiv in das Verfahren eingebunden werden. Denn der wichtigste Grundsatz bleibt: Das Interesse der Gläubiger steht immer an erster Stelle. Deren konstruktive Mitwirkung, die Planungs- und Verfahrenssicherheit durch die Erleichterungen des »ESUG« haben zu gewährleisten, dass die Quoten der auszugleichenden Forderungen höher sind als bei Abwicklung oder Verkauf. Der Fortführungswert eines Unternehmens muss also dessen Zerschlagungswert übersteigen.
Den Weg in und durch ein solches Verfahren begleiten die »Geprüften ESUG-Berater«. Rechtliche, betriebswirtschaftliche, steuerliche und unternehmerische Kompetenz sind interprofessionell zu bündeln und zu verzahnen.
Der »Geprüfte ESUG-Berater« der HVP-Kanzleigruppe ist der regionalen Partner für den Weg in und durch das Sanierungsverfahren unter Insolvenzschutz. (www.bv-esug.de) und kümmert sich unter anderem um:
- Verhandlungen mit Banken und weiteren Gläubigern
- Restrukturierungsplanungen
- Stellung notwendiger Anträge beim Insolvenzgericht
- Klärung von Rechtsproblemen
- Lösung steuerlicher Fragen
- Insolvenzarbeitsrecht
- Beantragung von Insolvenzgeld für Arbeitnehmer
- Insolvenzbuchhaltung