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Steuerstrafrecht & Selbstanzeige
Die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Finanzbehörden ist quer durch die Einkunfts- und Steuerarten ein tendenziell an Häufigkeit zunehmendes Ereignis. Und es sind längst nicht nur die "vergessenen stillen Reserven" auf Auslandskonten, die den Anstoß geben. Feststellungen im Rahmen von Betriebsprüfungen, Hinweise durch ehemaliger Lebenspartner oder durch "Geschäftsfreunde" - die Liste der Risiken ist lang. Objektiv ist der Eintritt in die Gefahrenzone des Steuerrechts damit vollzogen und es bedarf des erfahrenen Zusammenspiels von Juristen und Steuerrechtlern, um die Situation zu meistern und Fehler zu vermeiden. Von der steuerrechtlichen Aufarbeitung bis zur prozesstaktischen Strategie stehen die Rechtsanwälte und Steuerberater der HVP-Kanzleigruppe an Ihrer Seite. Auch in kollegialer Zusammenarbeit mit Ihren Beratern.
Lieber volle Kassen als volle Knäste - Ein klares »pro« zur Selbstanzeige! Die HVP-Kanzleien an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht.
Wohl kein anderes Thema eignet sich so genial zum gesellschaftlichen Klassenkampf wie die steuerliche Selbstanzeige. Seit einige ehemalige (Bank-)Geheimnisträger nach ihrem Wechsel in den „einstweiligen Ruhestand“ von Vertrauten zu Verrätern mutiert sind und ihr auf CD gebranntes Wissen an Landesfinanzverwaltungen verkaufen (wir wissen: das Wort „Hehlerware“ mag der Herr Finanzminister nicht), versuchen kleine und große Steuersünder mehr oder weniger erfolgreich ihr Heil in der Selbstanzeige. Deren Wirksamkeit erfordert Sorgfalt und Sachkunde.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Und doch keine wie jede andere, bei der das Opfer wirtschaftlich geschädigt wird. Denn wo sonst kommt die vollständige Entschädigung und Wiedergutmachung auch nur theoretisch in Betracht? Und wo sonst präsentiert das Opfer die Rechnung über die Entschädigungssumme im Handumdrehen und treibt sie auch gleich höchstpersönlich sein? Dieses Privileg hat nur der Fiskus. Auch haben wir auch noch nie gehört, dass selbst nach einem schweren Fall von Steuerhinterziehung das Opfer traumatisiert zurück bleibt. Im Gegenteil: Die Finanzbehörde besitzt die Instrumente, mit aller Härte zurückzuschlagen, erhebt die Steuer (sofort zahlbar), häufig einen Strafzuschlag, setzt Hinterziehungszinsen fest und profitiert von der auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist.
Der geprellte Steuergläubiger verzichtet bei rechts- und regelkonform eingereichter Selbstanzeige nicht aus Edelmut gegenüber den Wohlhabenden auf die weitere strafrechtliche Sanktion, sondern aus handfestem Eigeninteresse. Es geht Jahr für Jahr um Milliardenbeträge, deren Einbuchung in die Bundes- und Länderhaushalte sonst für immer verloren wäre.
Der Weg zurück in die steuerliche Legalität ist kein unverdientes Privileg. Er muss – und er wird auch – erhalten bleiben. Für Kapitalerträge, Einnahmen aus Handel und Handwerk sowie aus sonstigen Einkunftsquellen, falls man bisher mal „Fünfe gerade sein ließ“. Umsicht, Sorgfalt und steuerliche wie juristische Sachkunde schnüren die HVP-Kanzleien zu einem professionellen Paket. Wer beim gedanklichen Aufräumen Handlungsbedarf erkennt, sollte nicht zögern. Die Steuerberater und Rechtsanwälte von Hambruch, Voss & Partner beraten diskret und vertraulich. Sprechen Sie uns an!